Einreisebedingungen für Portugal
Portugal gehört der Europäischen Union an. Zwar erst seit dem Jahr 1986, jedoch gibt es dementsprechend für Bürger aus EU-Ländern für die Einreise nach Portugal keine besonderen Einschränkungen zu berücksichtigen. Deutsche Staatsangehörige können mit ihrem Personal- oder Reisepass ohne Weiteres nach Portugal einreisen. (Letzterer darf übrigens maximal 12 Monate ungültig sein.) Bei Kindern genügt die Vorlage eines Kinderausweises; bei Jugendlichen unter 16 Jahren reicht es bereits aus, wenn sie im Ausweisdokument eines Elternteils, das ebenfalls nach Portugal einreist, eingetragen sind. Ist ein längerer Aufenthalt geplant (mindestens ein Vierteljahr), so wird die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis verlangt.
Nicht-EU-Bürger benötigen für die Einreise nach Portugal hingegen ein Einreisevisum. Darüber hinaus ist es für sie erforderlich, einen festen Arbeitsplatz nachzuweisen. Dies geschieht in der Regel in Form einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers. Je nach Dauer und Ausdehnung dieser Tätigkeit werden auch die Arbeits- bzw. die Aufenthaltserlaubnis zeitlich begrenzt. Ähnlich wie auch in zahlreichen anderen Ländern dieser Erde ist die Einfuhr von Waffen und Drogen natürlich ebenso wenig gestattet, wie das Mitbringen bestimmter Mengen alkoholischer Getränke.